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   VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19   

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VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19 (https://dejure.org/2019,44930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2019 - 4 S 1963/19 (https://dejure.org/2019,44930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 4 S 1963/19 (https://dejure.org/2019,44930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Weg-Umsetzung eines Beamten zu Konfliktlösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung; Hin-Umsetzung; Weg-Umsetzung

  • rechtsportal.de

    Klage auf Rückübertragung des alten Dienstpostens eines Sachreferenten im Statusamt A14 für Teilbereiche der Marktüberwachung; Umsetzung wegen Spannungsverhältnis mit Dienstvorgesetztem; Antrag auf auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2020, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Bremen, 23.07.2014 - 2 A 324/11
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Sie kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung (BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6/13 -, Juris Rn. 18).Bei einer Klage gegen eine "Weg-Umsetzung" kann die Ermessensausübung im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt und damit willkürlich ist, etwa, weil sie sich als Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt oder weil die Gründe des Dienstherrn nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 2 C 41/89 -, Juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 40; OVG B.-B., Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 -, Juris Rn. 28).

    Zwar liegt ein Ermessensfehlgebrauch infolge sachfremder Erwägungen vor, wenn eine Umsetzung ausschließlich dazu dient, den Beamten zu bestrafen (OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2010 - 3 ZB 09.392 -, Juris Rn. 9; OVG NRW; Beschluss vom 09.07.2018 - 1 B 1329/17 -, Juris Rn. 8).

    Es ist vielmehr geradezu typisch für Umsetzungen in Konflikt- und Spannungssituationen, dass Anlass für die Umsetzung des Beamten ein vom Dienstherrn missbilligtes Verhalten des betroffenen Beamten ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 43, 54).

    Beeinträchtigungen des täglichen Dienstbetriebs aber, wie sie hier auf der Hand liegen, stellen - unabhängig davon, ob das Verhalten des Beamten auch disziplinarrechtlich von Relevanz ist - regelmäßig unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt, einen sachlichen Grund für die Umsetzung des an den Störungen des Dienstbetriebs nicht unbeteiligten Beamten dar (OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 -, Juris Rn. 22, 39; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 20).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

    Die Unvereinbarkeit der im angefochtenen Urteil und in der Entscheidung des höheren Gerichts dargelegten Rechtssätze muss aufgezeigt werden, d.h. es muss ausgeführt werden, worin nach Auffassung des Antragstellers die Abweichung liegen soll (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, a.a.O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - 1 B 1307/12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten gegen eine Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Ist mithin die "Weg-Umsetzung" für sich genommen rechtmäßig und liegt der Fehler nur in der "Hin-Umsetzung", folgt bereits aus dem Fehlen eines Rechts des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens, dass er nur einen Anspruch auf eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über seinen dienstlichen Einsatz, nicht aber einen Anspruch auf Rückumsetzung auf den bislang übertragenen Dienstposten hat (BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 28.06.2013 - 1 B 1307/12 -, Juris Rn. 15; so jetzt auch Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 23 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27.06.2001 - 2 BS 347/00 - Juris).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend der Fall - ein anderer amtsangemessener Dienstposten zur Verfügung steht bzw. freigemacht werden kann (OVG NRW, Beschluss vom 28.06.2013 - 1 B 1307/12 -, Juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16

    Umsetzung; Rückumsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Beeinträchtigungen des täglichen Dienstbetriebs aber, wie sie hier auf der Hand liegen, stellen - unabhängig davon, ob das Verhalten des Beamten auch disziplinarrechtlich von Relevanz ist - regelmäßig unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt, einen sachlichen Grund für die Umsetzung des an den Störungen des Dienstbetriebs nicht unbeteiligten Beamten dar (OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 -, Juris Rn. 22, 39; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 20).

    Ist mithin die "Weg-Umsetzung" für sich genommen rechtmäßig und liegt der Fehler nur in der "Hin-Umsetzung", folgt bereits aus dem Fehlen eines Rechts des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens, dass er nur einen Anspruch auf eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über seinen dienstlichen Einsatz, nicht aber einen Anspruch auf Rückumsetzung auf den bislang übertragenen Dienstposten hat (BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 28.06.2013 - 1 B 1307/12 -, Juris Rn. 15; so jetzt auch Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 23 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27.06.2001 - 2 BS 347/00 - Juris).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011 - 7 BN 2.11 -, Juris Rn. 4, und vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 -, Juris Rn. 2).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011 - 7 BN 2.11 -, Juris Rn. 4, und vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 -, Juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Sie kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung (BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6/13 -, Juris Rn. 18).Bei einer Klage gegen eine "Weg-Umsetzung" kann die Ermessensausübung im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt und damit willkürlich ist, etwa, weil sie sich als Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt oder weil die Gründe des Dienstherrn nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 2 C 41/89 -, Juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 40; OVG B.-B., Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 -, Juris Rn. 28).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Sie kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung (BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6/13 -, Juris Rn. 18).Bei einer Klage gegen eine "Weg-Umsetzung" kann die Ermessensausübung im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt und damit willkürlich ist, etwa, weil sie sich als Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt oder weil die Gründe des Dienstherrn nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 2 C 41/89 -, Juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 40; OVG B.-B., Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 -, Juris Rn. 28).
  • OVG Bremen, 27.06.2018 - 2 B 132/18

    Umsetzung einer Beamtin beim BAMF - Bestrafung; Dienstweg; Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Ein Ermessensfehlgebrauch ist somit nicht erwiesen; allein der Umstand, dass objektiv eine Situation vorlag, in der die Behörde sich veranlasst gesehen haben könnte, die Umsetzung zur Disziplinierung des Klägers zu nutzen und damit sachfremde Zwecke zu verfolgen, genügt nicht für die Annahme, die Umsetzung sei ermessensfehlerhaft erfolgt (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - 2 B 132/18 -, Juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

  • BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde;

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567

    Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA;

  • OVG Sachsen, 27.06.2001 - 2 BS 347/00

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Anspruch auf Rückgängigmachung der

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - 1 B 1329/17

    Beibehaltungsanspruch eines Beamten auf unveränderte Ausübung des ihm einmal

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 3 ZB 09.392

    Umsetzung; Nichtbeachtung von Weisungen als sachlicher Grund; Umsetzung als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21

    Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 29.9.2022- 6 B 667/22 -, juris Rn.39 ff.; VGH BW, Beschluss vom 3.12.2019 - 4 S 1963/19 -, PersV 2020, 196 = juris Rn. 14, jeweils m. w. N.
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